AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Immo-Biller, Passgenau vermittelte Immobilien -Uwe Biller-
Ahldener Weg 5
31637 Rodewald



§ 1 - Vertragsgegenstand

Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten von Immo-Biller, -Passgenau vermittelte Immobilien- Uwe Biller Gebrauch machen, wenn Sie sich z. B. mit uns oder dem Verkäufer / Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebots - per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise - treten diese AGB in Kraft und der Empfänger erklärt sich hiermit einverstanden.

Das Immobilienangebot sowie alle durch uns erteilten Informationen und Objektunterlagen sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben werden. Die Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.

§ 2 – Haftungungsausschluss

Unsere Tätigkeit als Immobilienmakler richtet sich nach § 652 f. BGB und umfasst den Nachweis und / oder die Vermittlung von Verträgen. Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter (Vermieter, Verkäufer, Verpächter, Bauherren, Bauträger, Behörden etc.) die uns zur Verfügung gestellt wurden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir keine Haftung übernehmen. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Übrigen haften wir nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir können für die Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität nicht haften. Irrtum, Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

§ 3 - Schadensersatz

Ist unserem Kunden ein von uns angebotenes Objekt bereits von anderer Seite bekannt, so ist er verpflichtet, uns innerhalb von 3 Kalendertagen die bestehende Vorkenntnis schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, so hat unser Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstehen, dass unser Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

§ 4 - Provisionsanspruch

Unser Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Mietvertrag / Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Sie ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist die Provision in Höhe der Angaben auf dem jeweils ausgeschriebenen Angebot fällig. Die Provision wird auch fällig, wenn wir bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt haben, sondern nur mit ursächlich tätig gewesen sind. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Vertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages, einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahmen etc. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

§ 5 – Kaufurkunde

Wir haben Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.

§ 6 – Pflichten des Eigentümers

Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei uns rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.

§ 7 - Folgegeschäfte

Ein Provisionsanspruch besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.

§ 8 – Einwilligung zur Kontaktaufnahme

Ich erkläre hiermit meine ausdrückliche Einwilligung für Telefonanrufe und sonstiger Kontaktaufnahmen Ihrerseits zwecks Beratung und Information zu Immobilienangeboten. Sollte ich hiermit nicht mehr einverstanden sein, so werde ich dies Immo-Biller, -Passgenau vermittelte Immobilien- Uwe Biller schriftlich mitteilen.

§ 9 - Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, D- 31582 Nienburg/Weser. vereinbart.

§ 10 - Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

Stand 12/2020

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